Bericht des Präsidenten des Auslandschweizerrates,Jacques-Simon Eggly, vom 14. August 2015.
In zwei Monaten, genau genommen am 18. Oktober, finden die eidgenössische Wahlen statt: Das Volk wählt ein neues Parlament.
Im politischen Leben eines Landes wie der Schweiz ist das stets ein Höhepunkt. Bei den eidgenössischen Wahlen bestimmen die Stimmberechtigten, darunter auch 142’000 in ein Stimmregister eingetragene Auslandschweizer, für die kommende Legislaturperiode ihre Vertreter unter der Bundeshauskuppel.
Diese Übertragung der politischen Macht, die in der halbdirekten Demokratie zwar nur partiell ist, weckt viele Erwartungen und Hoffnungen – nämlich dass sowohl die Interessen des Einzelnen wie auch jene der Allgemeinheit bestmöglich wahrgenommen werden. Von ihren gewählten Politikern erwarten die Bürger aber auch Weitsicht für die soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Weiterentwicklung der Nation. Im Mittelpunkt unseres Interesses stehen zwei Fragen: Erstens – wen wähle ich? Und zweitens – wer ist der Verantwortung dieses politischen Mandats gewachsen? Denn als Wähler wissen wir, dass die Wahlergebnisse letztlich das politische Leben und die Zukunft des Landes über die nächsten vier Jahre bestimmen werden.
Für die Auslandschweizer-Organisation (ASO) sind die eidgenössischen Wahlen ein besonders wichtiges Thema. Von uns, die wir den Auftrag haben, die Interessen der Fünften Schweiz zu verteidigen, wird erwartet, dass wir sowohl die Mitglieder unserer Diaspora als auch die grössten politischen Parteien und die zur Wahl stehenden Kandidaten über die Er-wartungen beider Seiten informieren. Aus diesem Grund haben wir bereits Ende 2014 Kontakt zu den sieben wichtigsten Parteien im Bundeshaus aufgenommen. In erster Linie ging es darum, den Kandidaten für die Legislaturperiode 2015–2019 die acht Hauptanliegen unserer im Ausland lebenden Landsleute aufzuzeigen. Zudem informierten wir sie über die von der ASO bereitgestellten Kommunikationsmittel. Bekanntlich bedingt jede electio (Lateinisch für «Wahl»), dass man gut informiert ist und dass die entsprechenden Informationen von grösstmöglicher Objektivität sind; nur so findet keine Beeinflussung der endgültigen Entscheidung statt. Und genau das ist die Rolle der Schweizer Revue, ebenso wie aller anderen Kommunikationsmittel unserer Organisation: ASO-Newsletter und dedizierte Website für die eidgenössischen Wahlen (www.2015elections.ch). Nicht zu vergessen ist die Netzwerkplattform für Auslandschweizer, SwissCommunity.org, die den Ideenaustausch über aktuelle Themen und Fragen zur Schweizer Politik ermöglicht.
Nicht weniger als 34 Parlamentarier sind bereits Mitglied auf dieser Plattform – weil sie wissen, dass sie über diesen Kanal in direkten Dialog mit unseren Landsleuten im Ausland treten können.
Obwohl die Auslandschweizer-Organisation darum bemüht sein muss, politisch neutral zu bleiben, und sie deshalb keine politische Partei der anderen vorziehen kann, darf sie auf keinen Fall apolitisch bleiben.
Ihr Auftrag zur Verteidigung der Interessen der Mitglieder der Fünften Schweiz ist gewissermassen überparteilich. Primär geht es um «Sachpolitik». Um ihre Ziele zu erreichen, stützt sich die ASO selbstverständlich auf Verbündete und Kontakte, sowohl im Parlament als auch in der Bundesverwaltung. Dieses Netzwerk, bestehend aus Freunden der Ausland-schweizer, sorgt für Zusammenhalt und überschreitet erfolgreich die Parteigrenzen. So um-fasst die Parlamentarische Gruppe Auslandschweizer insgesamt über 100 National- und Ständeräte verschiedener politischer Couleur, die im Bundeshaus vertreten sind. In dieser Gruppe engagieren sich die Mitglieder für die Anliegen der fast 750’000 im Ausland leben-den Schweizer Bürger.
Das öffentliche Interesse für die Fünfte Schweiz, ja ihre Anerkennung durch unsere Behörden kulminierte am 26. September 2014 in der Verabschiedung des Auslandschweizergesetzes durch die eidgenössischen Räte. Konkret handelt es sich bei diesem Gesetzestext um ein Ausführungsgesetz zu Artikel 40 der Bundesverfassung, das unserer Regierung ganz klar den Auftrag erteilt, eine enge Beziehung zu ihren Bürgern aufrechtzuerhalten, die ausserhalb der Landesgrenzen leben. Das neue Gesetz, das aller Voraussicht nach am 1. November dieses Jahres in Kraft treten wird, darf uns jedoch nicht dazu verleiten, uns auf unseren Lorbeeren auszuruhen. Denn zahlreiche Probleme bleiben ungelöst und harren weiterhin einer Antwort, darunter die im ASO-Wahlmanifest 2015–2019 formulierten Forderungen.
Persönlich bin ich der Meinung, meine Damen und Herren, dass wir uns stärker denn je für die Wahrung der Interessen der Auslandschweizer einsetzen müssen. Ich würde sogar noch weiter gehen und sagen, dass wir unsere Informations- und Sensibilisierungsarbeit für die Anliegen unserer Landsleute auf der ganzen Welt verstärken müssen. Dieser Behauptung liegt eine Feststellung zugrunde: 2011 nämlich, im Vorfeld der Nationalrats- und Ständerats-wahlen, schienen sich die eidgenössischen Parlamentarier für die Auslandschweizer leidenschaftlich ins Zeug zu legen und reichten im Zusammenhang mit der Fünften Schweiz eine grosse Anzahl von Vorstössen ein. 2015 dagegen lassen sich derartige Vorstösse an den Fingern einer Hand abzählen. Die Annahme und das bevorstehende Inkrafttreten des Aus-landschweizergesetzes erwecken möglicherweise den falschen Eindruck, dass alle Ziele erreicht wurden.
Natürlich hat dieses Gesetz, wie ich des Öfteren betont habe, eine ganz starke symbolische Bedeutung. Trotzdem darf es nicht dazu führen, dass wir die Augen vor den bestehenden Problemen verschliessen. Vielmehr eröffnet uns das Gesetz neue Möglichkeiten, um eine Gesamtstrategie für die internationale Mobilität unserer Landsleute zu entwerfen.
Sei es das Auslandschweizergesetz, die Gründung von Ablegern der politischen Parteien im Ausland oder die Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Gruppe – eines ist klar: Die Fünfte Schweiz ist heute ein ernst zu nehmender politischer Akteur. Sie wird sowohl von unseren Behörden als auch von den anderen politischen Akteuren anerkannt. Der Beweis dafür sind, falls es dessen überhaupt noch bedarf, die Redner, die im Anschluss an die Sitzung des Auslandschweizerrates (ASR) über das Thema «Eidgenössische Wahlen» diskutieren werden. Auch die Medien wissen darum: Denn nach der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz suchten gewisse Journalisten den Grund für die Annahme des revidier-ten Gesetzes aufseiten der Auslandschweizer, die angeblich – wenn auch durch Extrapolation – den Ausschlag gegeben haben sollen. Ob sich das genauso erklären lässt, ist schwer zu sagen. Trotzdem können wir das als gute Nachricht erachten: Am Ende meines Jahresberichts vom 16. August 2014 in Baden habe ich Ihnen nämlich von einem Traum erzählt. Ich hatte davon geträumt, dass man sich eines Tages nicht mehr fragen muss: «Warum ist es wichtig, dass die Auslandschweizer wählen können?», sondern dass nach jeder eidgenössischen Wahl die Frage gestellt wird: «Und wie haben die Auslandschweizer gewählt?» Heute hat es den Anschein, als ob dieser Traum in Erfüllung gegangen ist – und dass dies unter meiner Präsidentschaft geschehen ist, macht mich umso stolzer.
Wie Sie sicherlich wissen, habe ich an der Sitzung des Auslandschweizerrates vom 21. März dieses Jahres meine Entscheidung bekanntgegeben, nach dem jetzigen Auslandschweizer-Kongress vom Amt des ASO-Präsidenten zurückzutreten.
Ich bin davon überzeugt, dass es für jede Institution – ob es sich nun um die ASO oder irgendeine andere Einrichtung handelt – gesund ist, wenn diese sicherstellt, dass ihre Amts-inhaber in regelmässigen Abständen wechseln. Dies gilt sowohl für den Präsidenten als auch für die Vorstands- und Ratsmitglieder der ASO sowie der Auslandschweizervereine. Ich würde sogar sagen, dass dieser Wechsel eine notwendige Bedingung für die Verjüngung einer Institution darstellt; ein Mittel, um zu gewährleisten, dass der Wille, nach vorn zu schauen, weiterzukommen und innovativ zu sein, fortbesteht.
Ich darf stolz darauf sein, dass während meiner Präsidentschaft der Stabswechsel der Direktion des ASO-Sekretariats in Bern gelungen ist. Rudolf Wyder, den Sie alle gut kennen, stand während 28 Jahren an der Spitze der Organisation. Daher war es für einen Nachfolger nicht einfach, in seine Fussstapfen zu treten. Ich bin glücklich darüber, dass sich die Vorstandsmitglieder in meiner Präsidentenzeit für eine moderne und innovative Lösung ent-scheiden konnten: Eine Co-Direktion. Auch wenn sich gewisse Personen über dieses Führungsmodell wunderten, so zeigt uns doch die Praxis, jeden Tag aufs Neue, wie wirkungs-voll es doch ist und wie es einen neuen Wind in die Organisation bringt.
Es hat etwas Symbolisches, dass mein letzter Kongress als ASO-Präsident in Genf stattfindet. Denn im August 2007 wurde ich in Genf zum ASO-Präsidenten ernannt.
Genf ist aber auch die Stadt, in der ich aufgewachsen bin, studiert habe und in der ich lebe. Von 1983 bis 2007 habe ich den Kanton Genf als Nationalrat unter der Bundeshauskuppel vertreten und ich war Journalist beim «Journal de Genève». Kurzum, die Stadt und der Kan-ton Genf gehören quasi zu meiner DNA, sie sind ein Teil von mir, und so werde ich mich, wenn ich so sagen darf, mit besonderer innerer Anteilnahme in MEINER Stadt von Ihnen als Präsident der ASO verabschieden.
Ich werde mich aus der Funktion des Präsidenten mit der Gewissheit zurückziehen, meine Pflicht erfüllt zu haben.
Das Auslandschweizergesetz war eines der vorrangigen Gesuche unserer Organisation für die Legislaturperiode 2011-2015. Die Arbeit der Bundesparlamentarier und Bundesbehörden in Zusammenhang mit dem Gesetz sowie die gesamte von unserer Organisation geleistete Lobbyarbeit zur Erreichung unseres Ziels, nämlich die Annahme des Gesetzes durch das Parlament, waren bemerkenswert. Es kommt nur sehr selten vor, dass ein Gesetz so schnell angenommen wird und derart breite Zustimmung findet.
Dieses Gesetz hat, wie ich es schon gesagt habe, eine starke symbolische Bedeutung: Es zeigt, dass unser Land erkannt hat, wie wichtig der Beitrag der Auslandschweizer und wie unerlässlich die Aufrechterhaltung enger Beziehungen zu ihnen ist.
Dies ist, denke ich, die bedeutendste und markanteste Leistung unserer Organisation seit der Einführung des brieflichen Stimm- und Wahlrechts für die im Ausland lebenden Schwei-zer im Jahr 1992.
Die politische Beteiligung der Auslandschweizer ist ein Thema, für das unsere Organisation seit vielen Jahren eintritt. Dazu gehört selbstverständlich die Einführung der elektronischen Stimmabgabe. 2011 und 2012 hatte der Auslandschweizerrat gefordert, dass alle Mitglieder unserer Diaspora bei den eidgenössischen Wahlen 2015 ihre Stimme elektronisch abgeben können. Dies wird nicht der Fall sein.
Aus Sicherheitsgründen werden nur vier Kantone (GE, BS, LU, NE) am 18.10.2015 ihren Mitbürgern im Ausland erlauben, per Internet abzustimmen. Es werden 34‘000 der 142’000 in ein Stimmregister eingetragenen Auslandschweizer von dieser neuen Wahlmöglichkeit Gebrauch machen können.
Wir haben allerdings diesbezüglich noch einen langen Weg vor uns, zumal einige kantonale und eidgenössische Politiker diese Wahlmöglichkeit vor allem aus Sicherheitsgründen erneut in Frage stellen. Unsere Organisation war – ebenso wie die Bundeskanzlei – stets der Meinung, dass Sicherheit Vorrang vor einer schnellen Einführung des Systems haben muss. Das System an sich sollte allerdings nicht wieder in Frage gestellt werden. Da die Zuständigkeit für eine mögliche Einführung des E-Voting bei den Kantonen liegt, ist es von ent-scheidender Bedeutung, dass sich die gewählten Vertreter im Bundeshaus an ihre jeweiligen Regierungen wenden, um die schnellstmögliche Einführung der elektronischen Stimm-abgabe für die Auslandschweizer voranzutreiben. Überdies werden wir es in einem Wahljahr nicht versäumen, auf die Bedeutung der Auslandschweizer und ihrer politischen Beteiligung für unser Land hinzuweisen.
Eine der Hauptaufgaben unserer Organisation besteht in der Vernetzung der Schweizer in aller Welt sowie in der Aufrechterhaltung und Stärkung ihrer Bindungen an die Schweiz. Im Zeitalter der neuen Informationstechnologien und sozialen Netzwerke versteht es sich von selbst, dass die ASO eine eigene Website zur Vernetzung der Schweizer in aller Welt betreibt. So musste sich unsere Organisation bei gleichbleibender Aufgabenstellung – d.h. die Auslandschweizer informieren, vernetzen, vertreten und beraten – bei der Art der Durchführung dieser Aufgaben an die Entwicklungen in unserer Gesellschaft anpassen. Unsere Organisation war auf diesem Gebiet Vorreiterin, denn auch sie hat vor nunmehr bald fünf Jahren ein soziales Netzwerk für die Auslandschweizer, SwissCommunity.org, ins Leben gerufen. In diesem «virtuellen 27. Kanton» können alle Schweizerinnen und Schweizer über gesellschaftliche und politische Themen diskutieren, ganz gleich, in welchem Land sie leben. Das Netzwerk zählt gegenwärtig mehr als 33‘500 Mitglieder, darunter vorwiegend Ausland-schweizer, aber auch fast 1’700 Inlandschweizer. Diese Agora der heutigen Zeit ist ein wunderbarer Raum der Freiheit, Ideenverbreitung und des Meinungsaustausches. SwissCom-munity.org ist das Online-Pendant zu unserer Organisation. Ich bin wirklich stolz, als Präsident die Verwirklichung dieses Projekt ermöglicht zu haben. Denn zweifellos wird sich unsere Organisation künftig immer stärker auf diese Online-Plattform stützen müssen. SwissCommunity.org ist ein Schaufenster der ASO-Aktivitäten. In diesem Jahr wird der Kongress erstmalig in Echtzeit auf der Plattform übertragen und dank der wachsenden An-zahl von Auslandschweizer-Mitgliedern, aber auch dank der wachsenden Anzahl von Schweizer Journalisten und Kandidierenden für die eidgenössischen Wahlen, die auf dieser Plattform angemeldet sind, sieht sich unsere Organisation in ihrer Rolle als Repräsentantin und Interessenvertreterin der Auslandschweizer gestärkt.
Liebe Anwesende, die Auslandschweizer-Organisation ist heute eine starke Institution, die reibungslos funktioniert und respektiert – und von einigen sogar gefürchtet – wird und beständig an Statur und Einfluss gewinnt. Einige Jahre ihr Präsident gewesen zu sein hat mich mit grosser Zufriedenheit und – wie ich gestehen muss – mit einem gewissen Stolz erfüllt.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Engagement im Dienste der Fünften Schweiz. Den Mitgliedern der eidgenössischen Räte danke ich für ihren Einsatz für die Belange der Landsleute im Aus-land. Zu danken habe ich dem Chef und den Beamten des EDA, mit welchen uns eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit verbindet. Ihnen, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, danke ich für die stets ausgezeichnete Zusammenarbeit und für die wohltuende und bereichernde Kollegialität, die ich in bester Erinnerung behalten werde.